TEILNAHMEBEDINGUNGNEN
FÜR EINREICHUNGEN ZUM JUNGEN PITCH
Achtung Regeln!
Es gelten folgende Teilnahmebedingungen für das Bundesfestival junger Film 2025. Mit der Einreichung bestätigt ihr, diese gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Einreichfrist
Die letzte Einreichfrist ist der 26. Januar 2025.
Einreichung
Eingereicht werden können Projektmappen für kurze, mittellange oder lange Filme sowie für Serien, die noch nicht realisiert wurden. Die Mappen sollten das Projekt und die Idee möglichst greifbar machen. Es können leider keine Drehbücher gelesen werden.
Alter
Der·Die Autor·in darf zum Zeitpunkt der Einreichung maximal 30 Jahre alt sein. Bei mehreren Drehbuchautor·innen zählt das Geburtsdatum des·der Jüngeren.
Deutschlandbezug
Da es sich um ein Bundesfestival handelt, muss es einen "Deutschlandbezug" geben: Entweder stammt der·die Autor·in aus Deutschland, studiert in Deutschland oder das Projekt soll auf Deutsch oder in Deutschland gedreht werden.
Anzahl an Einreichungen
Für die jeweilige Festivalausgabe sind maximal zwei Einreichungen des·r selben Autor·in erlaubt. Diese Beschränkung gilt für alle Wettbewerbe zusammengenommen.
Verfilmung
Das Drehbuch darf noch nicht verfilmt worden sein.
Sorgfalt
Der·Die Einreicher·in verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß und sorgfältig ausgefüllt zu haben.
Preise
Für den Wettbewerb sind Preisgelder ausgeschrieben. Die Anzahl, Art und Dotierung der Preise kann sich jederzeit ändern, ohne dass der·die Einreichende gesondert hierfür im Vorfeld informiert werden muss.
Pitching
Eine ausgewählte Anzahl an Teilnehmer·innen werden zum Festival eingeladen und dürfen vor einer Expertenjury ihr Projekt pitchen. Dazu haben sie 4 Minuten Zeit. Der·Die Autor·in mit dem überzeugendsten Konzept gewinnt den Stoffentwicklungspreis. Die Teilnahme am Pitching ist verpflichtend für die ausgewählten Teilnehmer·innen.
Haftungsausschluss
Das Festival übernimmt nicht und haftet für keine Schäden, die durch Rechteverletzungen entstehen sollten.
Einreichung zurückziehen
Bis zur Einreichfrist 26. Januar 2025 kann eine Einreichung kostenlos wieder zurückgezogen werden. Wenn eine Einreichung anschließend zurückgezogen wird, berechnen wir eine Pauschale von 15 Euro inkl. MwSt. für den Sichtungsaufwand. Nach der Einladung durch das Festival und der Zusage durch den·die Einreicher·in ist eine Absage aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.
Nutzungsrechte
Der·Die Einreicher·in erteilt mit der Einreichung die Erlaubnis zur angemessenen und kostenlosen Verwendung, Speicherung, Präsentation und Vervielfältigung von eingereichten Fotos, Videos, Audios, Texten und Daten für die Zwecke der Präsentation auf dem Festival, der Berichterstattung, sowie zur Wettbewerbs- und Festivalpromotion, sowohl im Internet als auch im TV, Radio, Printmedien und über andere Distributionswege. Der·Die Einreicher·in versichert, alle hierfür notwendigen Rechte zu besitzen und an uns übertragen zu können. Die oben genannten Nutzungsrechte werden mit dem Absenden des Einreichformulars übertragen. Der·Die Einreicher·in versichert, im Besitz aller Rechte für das angemeldeten Projekt und damit berechtigt zu sein, das Projekt für das Bundesfestival junger Film 2025 anzumelden.