Teilnahmebedingungen
für Einreichungen zum Kurzfilmwettbewerb
Achtung Regeln!
Es gelten folgende Teilnahmebedingungen für das Bundesfestival junger Film 2025. Mit der Einreichung bestätigt ihr, diese gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Einreichfrist
Die letzte Einreichfrist ist der 26. Januar 2025.
Länge
Die Filme dürfen maximal 30 Minuten dauern.
Alter
Der·die Regisseur·in darf zum Zeitpunkt der Einreichung maximal 30 Jahre alt sein, für den Newcomerwettbewerb maximal 21 Jahre. Bei mehreren Regisseur·innen zählt das Geburtsdatum des·der Jüngeren.
Deutschlandbezug
Da es sich um ein Bundesfestival handelt, muss es einen "Deutschlandbezug" geben: Entweder stammt eine maßgebliche Anzahl an Teammitgliedern aus Deutschland, studiert in Deutschland oder der Film ist auf Deutsch oder in Deutschland gedreht worden.
Herstellungsjahr
Der Film darf nicht vor 2023 fertiggestellt worden sein.
Anzahl an Einreichungen
Für die jeweilige Festivalausgabe sind maximal zwei Einreichungen des·r selben Regisseur·in erlaubt. Diese Beschränkung gilt für alle Wettbewerbe zusammengenommen.
Haftungsausschluss
Das Festival übernimmt nicht und haftet für keine Schäden, die durch Rechteverletzungen entstehen sollten.
Sorgfalt
Der·Die Einreicher·in verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß und sorgfältig ausgefüllt zu haben.
Preise
Für den Wettbewerb sind Preisgelder ausgeschrieben. Die Anzahl, Art und Dotierung der Preise kann sich jederzeit ändern, ohne dass der·die Einreichende gesondert hierfür im Vorfeld informiert werden muss.
Sichtungskopie
Die eingereichte Sichtungskopie muss über unser Onlineformular hochgeladen werden und online bis Abschluss des Festivals durchgängig abrufbar sein. Befristete Downloadlinks können leider nicht berücksichtigt werden.
Vorauswahl
Eine Einreichung bedeutet nicht direkt die Teilnahme an dem Wettbewerb. Eine Vorauswahljury sichtet alle Beiträge sorgfältig und entscheidet über die Aufnahme in den Wettbewerb.
Persönliche Anwesenheit
Wir wollen, dass die Filmschaffenden persönlich anwesend sind, um ihre Filme zu präsentieren und sich miteinander austauschen. Deshalb muss mindestens ein Teammitglied den Film persönlich auf dem Festival vorstellen. Der Zeitpunkt des Screenings wird den ausgewählten Teilnehmern nach der Vorauswahl bekanntgegeben.
Einreichung zurückziehen
Bis zur Einreichfrist 26. Januar 2025 kann eine Einreichung kostenlos wieder zurückgezogen werden. Wenn eine Einreichung anschließend zurückgezogen wird, berechnen wir eine Pauschale von 15 Euro inkl. MwSt. für den Sichtungsaufwand. Nach der Einladung durch das Festival und der Zusage durch den·die Einreicher·in ist eine Absage aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.
Nutzungsrechte
Der·Die Einreicher·in erteilt mit der Filmeinreichung die Erlaubnis zur angemessenen und kostenlosen Verwendung, Speicherung, Präsentation und Vervielfältigung von eingereichten Fotos, Videos, Audios, Texten und Daten für die Zwecke der Präsentation auf dem Festival, der Berichterstattung, sowie zur Wettbewerbs- und Festivalpromotion, sowohl im Internet als auch im TV, Radio, Printmedien und über andere Distributionswege. Der·Die Einreicher·in versichert, alle hierfür notwendigen Rechte zu besitzen und an uns übertragen zu können. Die oben genannten Nutzungsrechte werden mit dem Absenden des Einreichformulars übertragen. Der·Die Einreichende versichert, im Besitz aller Rechte für den angemeldeten Film und damit berechtigt zu sein, den Film für das Bundesfestival junger Film 2025 anzumelden.