Einreichung
Wir wollen eure Filme.
Liebe Filmschaffende,
es ist wieder soweit: Bis zum 26. Januar 2025 könnt ihr eure Kurzfilme bei uns einreichen.
Das Bundesfestival junger Film gehört zu den größten deutschsprachigen Kurzfilmfestivals im Nachwuchsbereich. Die nächste Ausgabe findet vom vom 12. bis 15. Juni 2025 statt.
Kurzfilme
- Regisseur·in ist nicht älter als 30 Jahre
- der Film ist nicht länger als 30 Minuten
- ein Teammitglied muss persönlich beim Festival-Screening anwesend sein und den Film vorstellen, damit er am Wettbewerb teilnehmen kann
Es gelten die Teilnahmebedingungen für Kurzfilme.
Ideen und Konzepte: junger Pitch
- Drehbuchautor·in ist nicht älter als 30 Jahre
- Drehbücher, Konzepte oder Ideen in jedem Status zulässig
- zur Einreichung wird eine Projektmappe benötigt (mit Synopsis und Beschreibung der Idee) – kein Treatment!
- ausgewählte Teilnehmer·innnen müssen ihre Ideen vor Ort beim jungen Pitch präsentieren
Es gelten die Teilnahmebedingungen für den jungen Pitch.
Musikvideos: junger Clip
- Regisseur·in ist nicht älter als 30 Jahre
- das Video ist nicht länger als 5 Minuten
- ein Teammitglied muss persönlich anwesend sein und das Video vorstellen, damit es am Wettbewerb teilnehmen kann
Es gelten die Teilnahmebedingungen für Musikvideos.
Außergewöhnliche Formate: junge Piloten
- für alle audiovisuellen Formen, die in die anderen Kategorien nicht passen (z.B. Serien, Werbespots, filmische Experimente)
- Regisseur·in ist nicht älter als 30 Jahre
- der filmische Beitrag ist nicht länger als 30 Minuten
- ein Teammitglied muss persönlich anwesend sein und den Film vorstellen, damit er am Wettbewerb teilnehmen kann
Es gelten die Teilnahmebedingungen für die jungen Piloten.
Bis 21 Jahre: Newcomerwettbewerb
- Regisseur·in ist nicht älter als 21 Jahre
- der Film ist nicht länger als 30 Minuten
- ein Teammitglied muss persönlich anwesend sein und den Film vorstellen, damit er am Wettbewerb teilnehmen kann
Es gelten die Teilnahmebedingungen für Kurzfilme.
Wettbewerb der schrägen Filme
- für Trashfilme, Horrorfilme oder Comedys
- Regisseur·in ist nicht älter als 30 Jahre
- der Film ist nicht länger als 30 Minuten
- ein Teammitglied muss persönlich anwesend sein und den Film vorstellen, damit er am Wettbewerb teilnehmen kann
Es gelten die Teilnahmebedingungen für Kurzfilme.
Hinweis zu allen Wettbewerben:
Ausgewählte Teilnehmer·innen müssen im Festivalzeitraum vom vom 12. bis 15. Juni 2025 ihre Arbeiten persönlich vor Ort in St. Ingbert vorstellen, um am Wettbewerb teilnehmen zu können.
Fragen zur Einreichung beantworten wir gerne unter einreichung@junger-film.de.